Interaktive Karten sind nicht nur nützlich für die Homepage-Besucher. Sie werten auch die Optik der Webseite auf. Kein Unternehmen mit regionalem oder lokalem Bezug sollte auf solche Karten verzichten. Das Angebot an Kartensystemen bedient jeden Anspruch. Neben dem Alleskönner G... und der offenen Lösung von OpenStreetMap gibt es weitere Spezialanbieter für Geo-Systeme.
Da aber kaum jemand einen eigenen Geo-Server betreiben will, muss man auf externe Kartendienste zurück greifen. Dabei werden zwangsläufig Daten an die Betreiber gesendet. Auf diese Datentransfers muss der Besucher vorab hingewiesen werden, und in sensiblen Fällen muss die Einwilligung eingeholt werden. In diesem Bericht finden Sie ein Beispiel, wie das einfach umgesetzt werden kann.
Gerne gratulieren wir Kolleginnen und Kollegen, die uns seit Jahren ans Herz gewachsen sind. Und die freuen sich bestimmt, wenn sie spüren, dass sie wahrgenommen werden. Niemand hat etwas gegen diese persönlichen Momente, die den Alltag kurz ausblenden und das Menschliche in den Mittelpunkt rücken. Das ist gut für das Betriebsklima.
Aber nicht jeder möchte mit seinem Altern in die Öffentlichkeit gerückt werden. Viele Menschen lieben ihre Privatheit und empfinden es als übergriffig, wenn sie unfreiwillig "vorgeführt" werden. Da auch das Datenschutzgesetz ihnen recht gibt, ist Fingerspitzengefühl gefragt.
Bei "Erhebung personenbezogener Daten" müssen wir die betroffene Person über unsere Datenverarbeitung informieren. So will es die Datenschutz-Grundverordnung. Wir erfüllen diese Pflicht, indem wir eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, beispielsweise auf der Webseite.
Unsere Datenschutzerklärung enthält aber keine Vorgänge, von denen wir vorab nichts wissen. Da wir für jeden beliebigen Sachverhalt angeschrieben werden können (und wir somit personenbezogene Daten erhalten), stellt sich die Frage, ob und wie wir Transparenzpflichten bei "aufgedrängten" Daten erfüllen müssen.
Seit mehreren Wochen erhalten Webseiten-Betreiber Schreiben, die auf Datenschutzverstöße hinweisen. Teilweise handelt es sich nur um freundliche Hinweise, andere Schreiben sind korrekt formulierte Abmahnungen mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen.
Stein des Anstoßes ist meist eine Kleinigkeit, die leicht beseitigt werden kann: Die irrtümliche Verwendung von Komponenten, die "nach Hause telefonieren". Nun gibt es Gegenwehr gegen Abmahnungen.
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